Alternative Leistungsbeurteilung
Bis einschließlich der Schulnachricht der 2. Schulstufe erfolgen anstelle von Notenbeurteilungen - gemäß den Bestimmungen der §§18, 19 und 20 - Informationen über die Lern- und Entwicklungssituation der Schülerinnen und Schüler an Erziehungsberechtigte.
Die Information wird jeweils am Ende des Semesters in Form von Bewertungsgesprächen mit der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer, den Erziehungsberechtigten und der Schülerin bzw. dem Schüler durchgeführt. Dabei werden die erbrachten Leistungen der Schülerin bzw. des Schülers gemeinsam erörtert.
Hervorgehoben werden vor allem:
• Leistungsstärke
• Begabung
• Selbständigkeit
• Erfassen und Anwenden des Lehrstoffes
• Durchführung der Aufgaben
• Eigenständigkeit
• Persönlichkeitsentwicklung
Ab dem Jahreszeugnis der 2. Klasse erfolgt die Beurteilung durch "klassische" Noten". Zudem haben Erziehungsberechtigte im Rahmen der Elternsprechtage, die zweimal im Unterrichtsjahr stattfinden, Gelegenheiten zu Einzelaussprachen mit den Lehrkräften der Schule.
In manchen Klassen finden statt den Elternsprechtagen weiterhin Bewertungsgespräche statt.